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   OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,8607
OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 887 Abs 2 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Gestellung einer Bürgschaft; Verurteilung in die Kosten

  • Judicialis

    ZPO § 887

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887
    Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft als vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft; Zahlung einer Avalprovision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07
    Andere Einwände als der der Erfüllung (zur Abhängigkeit der Form der Verfolgung dieses Einwandes nach dem Verfahrensstand vgl. BGH NJW 2005, 367; OLG München MDR 2000, 907; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1981, 152) sind mit den hierfür vorgesehenen Rechtsbehelfen, v. a. mit der Vollstreckungsgegenklage zu verfolgen.
  • OLG München, 22.03.2000 - 3 W 688/00

    Erfüllungseinwand des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07
    Andere Einwände als der der Erfüllung (zur Abhängigkeit der Form der Verfolgung dieses Einwandes nach dem Verfahrensstand vgl. BGH NJW 2005, 367; OLG München MDR 2000, 907; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1981, 152) sind mit den hierfür vorgesehenen Rechtsbehelfen, v. a. mit der Vollstreckungsgegenklage zu verfolgen.
  • LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10

    Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704; OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158; Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (vgl. nur OLG E a. a. O.; OLG G a. a. O.; und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.; OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33).
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